Wer zahlt? Gesetzliche Krankenversicherung oder Privatleistung?
Damit die Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung übernimmt müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein.
Private Zusatzversicherungen übernehmen manchmal Kosten, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Welche Leistung das betrifft, hängt vom konkreten Inhalt Ihres Versicherungsvertrages ab.
Nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse fallen:
Operationstauglichkeitsuntersuchungen
prophylaktische Impfungen und Kontrolle des Impfstatus
Gutachten, Bestätigungen, Atteste
Untersuchungen für Behörden, Schulen, Kindergärten, etc.
Befundkopien (Originalbefund kostenlos)
Untersuchungen auf eigenen Wunsch ohne medizinische Indikation
EKG, außer bei Verdacht auf Herzinfarkt
kosmetische Behandlungen
fachärztliche Leistungen, insbesondere Ultraschalluntersuchungen
reisemedizinische Beratungen
Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung
Durchführung eines Schwangerschaftstests
Verschreibung von Präparaten zur Empfängnisverhütung
Oben stehende Leistungen werden lt. ausgewiesener Honorarordnung verrechnet.
Bei bestimmten fachärztlich-internistischen Leistungen (v.a. Ultraschalluntersuchungen) besteht für Angehörige der BVA, SVAGW, VAEB und KFA die Möglichkeit des teilweisen Kostenersatzes durch die jeweilige Krankenkasse.