Wer zahlt? Gesetzliche Krankenversicherung oder Privatleistung?

 

Damit die Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung übernimmt müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein.

 

Private Zusatzversicherungen übernehmen manchmal Kosten, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Welche Leistung das betrifft, hängt vom konkreten Inhalt Ihres Versicherungsvertrages ab.

 

Nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse fallen:

 

Operationstauglichkeitsuntersuchungen

prophylaktische Impfungen und Kontrolle des Impfstatus 

Gutachten, Bestätigungen, Atteste

Untersuchungen für Behörden, Schulen, Kindergärten, etc.

Befundkopien (Originalbefund kostenlos)

Untersuchungen auf eigenen Wunsch ohne medizinische Indikation 

EKG, außer bei Verdacht auf Herzinfarkt

kosmetische Behandlungen 

fachärztliche Leistungen, insbesondere Ultraschalluntersuchungen

reisemedizinische Beratungen

Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung

Durchführung eines Schwangerschaftstests

Verschreibung von Präparaten zur Empfängnisverhütung

 

Oben stehende Leistungen werden lt. ausgewiesener Honorarordnung verrechnet. 

 

Bei bestimmten fachärztlich-internistischen Leistungen (v.a. Ultraschalluntersuchungen) besteht für Angehörige der BVA, SVAGW, VAEB und KFA die Möglichkeit des teilweisen Kostenersatzes durch die jeweilige Krankenkasse.

 

 

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